Nach der aktuellen Regelung über die regelmäßigen Prüfungen von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren gilt folgendes: „Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraft- verlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Der sichere Betrieb von Türen und Toren ist nur gewährleistet, wenn bei einer möglichen Kollision zwischen bewegtem Flügel und Mensch die zulässigen Kräfte nicht überschritten werden.”
Diese Messtechnik muss zwischen dynamischer und statischer Kraft unterscheiden können und den zeitlichen Verlauf bis zum Absinken der Kraft auf die zulässigen Werte überprüfen. Bei Untersuchungen von Toren durch die Unfallversicherungsträger wurden teilweise Schließkräfte weit über den zulässigen Werten gemessen. Solche Tore und ggf. auch Türen gilt es zu finden und mit geeigneten Maßnahmen zu sichern.
Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass die Schließkräfte die zulässigen Werte übersteigen, muss dies dem Betreiber mitgeteilt werden, wenn möglich mit einer Einschätzung, welche Maßnahmen geeignet sind, die Gefährdung auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Entscheidet sich der Betreiber gegen diese Maßnahmen, liegt die Verantwortung dafür bei ihm.