Schliesskraftmessung bei der jährlichen Prüfung an kraftbetätigten Türen und Toren
Nach der aktuellen Regelung über die regelmäßigen Prüfungen von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren gilt folgendes: „Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraft- verlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Der sichere Betrieb…